Die Studierenden erhalten grundlegendes Wissen zum Handelsrecht, zu ver-schiedenen Rechtsformen und zum Vertragsrecht und werden befähigt, betriebs- und ingenieurwirtschaftliche Fragestellungen aus der juristischen Perspektive zu betrachten (Teilmodul „Wirtschaftsrecht“). Außerdem erlangen die Studierenden ein rechtliches Verständnis für die Haftung bei fehlerhaften Produkten und den damit verbundenen Schadens-ersatz (Teilmodul „Produkthaftung und Gewährleistung“).
Weiterhin werden der Inhalt, die Schutzvoraussetzungen und die Möglichkeit der Verteidigung der verschiedenen technischen und nicht-technischen Schutz-rechte des Immaterialgüterrechtes vermittelt (Teilmodul „Gewerblicher Rechts-schutz“).
Darüber hinaus werden den Studierenden relevante Kenntnisse zur Begrün-dung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Teilmodul „Arbeitsrecht“) sowie erforderliches Wissen zum betrieblichen Gesundheits- und Gefahrenschutz, zum Arbeitszeitschutz und zum Schutz besonderer Arbeitneh-mergruppen (Teilmodul „Arbeitsschutz“) vermittelt.
1. Teilmodul „Wirtschaftsrecht"
2. Teilmodul „Produkthaftung und Gewährleistung“
3. Teilmodul „Gewerblicher Rechtsschutz“
4. Teilmodul „Arbeitsrecht“
5. Teilmodul „Arbeitsschutz“