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MPA

Die Abkürzung „MPA“ steht für den akademischen Titel „Master of Public Administration“. Derart bezeichnete Masterstudiengänge haben die Qualifizierung der Absolvent*innen für Führungspositionen innerhalb unterschiedlicher Verwaltungstätigkeiten zum Ziel. Die Studieninhalte verknüpfen ein Methodentraining aus dem Managementbereich mit breitangelegten Themengebieten des öffentlichen Dienstes.

Interessant ist ein solcher Studiengang für berufserfahrene Absolvent*innen eines vorausgehenden Wirtschafts-, Rechts- oder Politikstudiums. Zudem bestehen an manchen Hochschulen für beruflich Qualifizierte gesonderte Zugangsmöglichkeiten: So können beispielsweise Personen, die eine der nachstehenden Berufsausbildungen abgeschlossen haben und über eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen, nach erfolgreichem Bestehen einer Eignungsprüfung an der Hochschule Schmalkalden auch ohne ersten akademischen Abschluss zum berufsbegleitenden Studiengang „Öffentliches Recht und Management (MPA)“ zugelassen werden: Berufsausbildung mit Laufbahnbefähigung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes, Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte*r, Berufsausbildung als geprüfte*r Verwaltungsangestellte*r, Berufsausbildung als Verwaltungswirt*in, Berufsausbildung als Verwaltungsfachwirt*in.


Inhaltliche Vertiefungen eines MPA-Studiums können in den Verwaltungswissenschaften, im Rechtswesen, im Bereich der Kommunikation, im Bereich der Soziologie oder in der erweiterten Betriebswirtschaftslehre liegen. Studierende mit einer MPA-Qualifikation steigen nach Abschluss des Studiums direkt in den gehobenen Dienst ein.