Die Allgemeine Hochschulreife ist ein in Deutschland üblicher Schulabschluss, der die Absolvent*innen dazu befähigt, an jeder beliebigen Universität oder Hochschule des Landes zu studieren. Unter Berücksichtigung des jeweils geltenden Numerus Clausus steht den zukünftigen Studierenden mit dem entsprechenden Zeugnis der Zugang zu allen Studiengängen offen. Dieser Reifegrad kann auf zwei Wegen erworben werden – über das Abitur oder über berufliche Qualifikationen.
Das Abitur erhalten Schüler*innen nach der Reifeprüfung an Schulen der Sekundarstufe II bzw. der gymnasialen Oberstufe. Das schließt alle Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Fachoberschulen und einige Privatschulen mit ein. Schüler*innen anderer Schulformen haben die Möglichkeit eine gleichwertige Zugangsberechtigung zu erwerben, indem sie sich entsprechende berufliche Qualifizierungen aneignen. Dies geschieht über Aufstiegsfortbildungen, Fachschulen, landesrechtliche Fortbildungen oder im Handwerk über den Erwerb eines Meistertitels. Der sogenannte „zweite Bildungsweg“ ermöglicht basierend auf der mittleren Reife zudem das Erlangen der Fachhochschulreife über Fernschulen, Abendgymnasien, Volkshochschulen oder ein Berufskolleg. Hier werden jedoch unterschiedliche weitere Zugangsbedingungen gefordert, die gezielt erfragt werden sollten.
Entsprechend der differenzierten Zugangswege kann auch die Zeit bis zum Erlangen der Qualifikation variieren. Eine grundständige gymnasiale Schullaufbahn schließt entweder nach dem 12. oder 13. Schuljahr mit dem Abitur ab. (Dabei wird die 11. Klasse als Qualifikationsphase für die Abiturphase eingestuft.) Abendschulen oder Fernkurse können durchaus Teilzeitmodelle anbieten, die eine bis zu 4-jährige Lernphase mit sich bringen.
