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BAföG

Das Kürzel „BAföG“ beschreibt eine Form der staatlichen Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz für die Ausbildung von Schüler*innen und Student*innen. Das Modell gestaltet sich zu einer Hälfte als zinsloses Darlehen, zur anderen Hälfte als staatlich gewährte zurückzahlungsfreie Zugabe. Gefördert werden Menschen aus weniger einkommensstarken Familien. Ihnen soll eine ihren Interessen und Kompetenzen entsprechende Ausbildung ermöglicht werden. Bildung soll auf diesem Weg unabhängig von sozialer und wirtschaftlicher Situation des Einzelnen für jeden erreichbar werden. Förderungsfähig ist die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen. Seit der Reform von 2019 bezieht sich dies auch auf private Schulen.

Grundständige schulische Bildung kann im Rahmen des Schüler-BAföGs gesondert gefördert werden, wenn der Schüler nicht mehr im Haushalt der Eltern lebt oder bereits eine eigene Familie gegründet hat – sei es durch die Geburt eines Kindes oder die Eintragung einer Partnerschaft. Ausbildungen über das duale System und an Berufsschulen werden in der Regel nicht gefördert. Zur Feststellung der Förderungsfähigkeit werden auch weitere Faktoren hinterfragt. So werden unter anderem die persönliche Eignung, das zur Verfügung stehende Vermögen, das Alter und die Staatszugehörigkeit der Bewerber*innen hinterfragt.

Längere Bildungswege müssen zur ununterbrochenen Förderung durch Leistungsnachweise quittiert werden. Wie hoch der Fördersatz ausfällt, ist vom individuellen Bedarf und den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig. Die Werte fallen sehr unterschiedlich aus und variieren je nach angestrebtem Bildungsziel zwischen 260 und 900 Euro monatlich. Dabei ist die Abdeckung der Kranken- und Pflegeversicherung bereits vorgesehen.