Die Studierenden haben einen Überblick über den Rechtsrahmen der wichtigsten Infrastrukturbereiche (Verkehr, Telekommunikation, Versorgung etc.) mit Vertiefung im Energierecht. In einigen, für die Infrastruktur relevanten Rechtsgebieten sind vertiefte Kenntnisse vorhanden (Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht, Energierecht).
Die Studierenden können die Handlungsspielräume sowie die Tätigkeit des Unternehmens im regulierten Bereich ebenso wie die Handlungen einer Regulierungsbehörde rechtlich bewerten. Auch die im Zusammenhang mit Regulierung geltenden Prozeduren, insbesondere vor den Regulierungsbehörden sowie vor den zuständigen Gerichten, sind den Studierenden bekannt.
Die Studierenden kennen rechtliche Aspekte für die Standortansiedlung und -analyse und sind in der Lage, solche rechtlichen Analysen eigenständig durchzuführen. Hierzu haben sie die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen erworben. Sie kennen die Prozeduren und Möglichkeiten zur Schaffung von rechtlichen Grundlagen im baurechtlichen Bereich.
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