Die Studierenden erfassen die Bedeutung des Verfassungsrechts sowie des Verwaltungsrechts im Normengefüge. Die besondere Bedeutung der Grundrechte im Bereich der Rechtsanwendung wird ebenso vertieft, wie die Besonderheiten der Gesetzgebungskompetenzen, der Aufgabenzuweisung und des Haushaltsrechts. Die Übertragung und Ausführung von Staatsaufgaben wird verstanden. Grenzen der Übertragbarkeit werden in Grundzügen nachvollzogen. Im allgemeinen Verwaltungsrecht werden der Verwaltungsakt als Haupthandlungsinstrument und der Verwaltungsvertrag als sinnvolle Alternative des Verwaltungshandelns verstanden.
Die Studierenden sind in der Lage, die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns zu prüfen. Die Bedeutung des Europarechts in der nationalen Rechtspraxis wird so verstanden, dass Risiken und Fehlerfolgen bei fehlerhafter Umsetzung und Anwendung vermieden werden können.
Abschließend werden die notwendigen rechtlichen Grundlagen im kommunalen Wirtschaftsrecht für das Verständnis von Modul 3: „Betriebswirtschaftliche Grundlagen“ wiederholt und können angewendet werden.
1. Verfassungs- und europarechtliche Grundlagen
2. Verwaltungsrecht
3. Grundlagen kommunales WirtschaftsrechtÜberblick Kommunalverfassungsrecht
4. Organisationsformen im Überblick (einschl. rechtlicher Grundlagen)