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Häufig gestellte Fragen
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Grundsätzlich nicht. Allerdings ist die Anwesenheit extrem wichtig für das Vorankommen im Studium und eigentlich „nicht entbehrlich“. Außerdem werden die Prüfungen während der Präsenzphasen abgenommen, zu denen Sie natürlich anwesend sein müssen.

Ein Fernstudium kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nur gefördet werden, wenn es

  1. gemäß den Vorgaben des Fernunterrichtsschutzgesetzes zugelassen ist und
  2. unter denselben Zugangsvoraussetzungen wie ein Präsenzstudium angeboten wird und
  3. auf denselben Studienabschluss vorbereitet wie ein Präsenzstudium.

BAföG für ein Fernstudium wird zudem nur geleistet, wenn:

  1. der Auszubildende in den sechs Monaten vor Beginn des Bewilligungszeitraumes erfolgreich an dem Lehrgang teilgenommen hat und er die Vorbereitung auf den Ausbildungsabschluss in längstens 12 Monaten beenden kann,
  2. die Teilnahme an dem Lehrgang die Arbeitskraft des Auszubildenden voll in Anspruch nimmt und diese Zeit zumindest drei aufeinander folgende Kalendermonate dauert.

Für die berufsbegleitenden Fernstudiengänge der Hochschule Schmalkalden besteht somit leider kein Anspruch auf BAföG. Jedoch gibt es eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten. Eine Übersicht hierzu finden Sie hier.

Zahlungsbescheinigungen oder Zahlungsaufforderungen für den Arbeitgeber erhalten Sie nicht automatisch - Sie erhalten diese jedoch gerne auf Anfrage von Ihrer Studienkoordinatorin bzw. von Ihrem Studienkoordinator.

Ja. Mit Zugang Ihres Studierendenausweises werden Ihnen sämtliche studentischen Vergünstigungen zuteil, wie beispielsweise die Nutzung der Bibliothek und der Mensa der Hochschule Schmalkalden sowie verschiedene Ermäßigungen in kulturellen Einrichtungen. Eine kostenlose Nutzung des ÖPNV ist jedoch nicht inbegriffen. Für den Regionalverkehr gibt es jedoch das Semesterticket.

In einigen Bundesländern besteht die Möglichkeit, nach dem Bildungsfreistellungsgesetz (BFG) Bildungsurlaub zu erhalten. Das bedeutet: Arbeitgeber*innen gewähren auf Antrag bezahlten Urlaub, ohne jedoch die Kosten der Bildungsmaßnahme zu übernehmen. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beläuft sich i. d. R. auf zehn Arbeitstage für einen Zeitraum zweier aufeinander folgender Kalenderjahre. Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Bildungsfreistellung ist, dass Sie in einem Bundesland arbeiten, in dem ein Bildungsfreistellungsgesetz besteht, und dass die betroffene Bildungsmaßnahme in diesem Bundesland anerkannt ist.

Eine Übersicht der Regelungen zum Bildungsurlaub und spezielle Informationen zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier.

In den jeweiligen Studiengebühren sind alle Ihr Studium betreffenden Leistungen (Lehrmaterialien, Seminare, Prüfungen etc.) enthalten. Zusätzlich fallen daher lediglich der Semesterbeitrag, Fahrtkosten sowie Kosten für die Übernachtungen und die Verpflegung am Studienort während der Präsenzphasen an. Die Studiengebühr und der Semesterbeitrag sind semesterweise im Voraus (jeweils im Januar für das kommende Sommersemester und im Juni für das kommende Wintersemester) zu entrichten. Ausnahme: Die Zahlungsaufforderung für das erste Fachsemester erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Eine Ratenzahlung ist leider nicht möglich.

Nebenberuflich ein Studium zu absolvieren, verlangt von den Studierenden ein hohes Maß an Selbstdisziplin und Selbstmanagement. Wie zeitintensiv ein bestimmtes Studium ist, können Sie der Anlage zur jeweiligen Studien- bzw. Kursordnung entnehmen. Dort sind die Zeiten für das Selbststudium und für das Präsenzstudium einzeln pro Studienmodul ausgewiesen.

Ja, die Lehrbriefe sollten zur Vorbereitung auf die jeweiligen Präsenzveranstaltungen durchgearbeitet werden, da dies den Nutzen der Präsenzzeiten enorm erhöht. Vorbereitend Zeit zu investieren schafft eine bessere Grundlage, um in der Präsenzphase die Themen vertiefen und mit Lehrenden und Kommiliton*innen diskutieren zu können.

Die ersten Lehrunterlagen (Lehrbriefe) erhalten Sie zusammen mit den Studienstartinformationen ca. 4 Wochen vor der ersten Präsenzphase. Alle weiteren Lehrunterlagen erhalten Sie i. d. R. vor Ort für die jeweils darauffolgende Präsenzphase.

Der Semesterbeitrag ist eine pauschale Pflichtabgabe, die von allen Studierenden einer deutschen Hochschule zu entrichten ist. Er setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Beitrag des Studierendenwerks (Ermäßigung für berufsbegleitend Studierende)
  • Beitrag für die Studierendenschaft
  • Semesterticket: Semesterticket DB-Regio (Befreiung für berufsbegleitend Studierende auf Antrag möglich)

Die aktuelle Höhe des Semesterbeitrags sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.

Alle notwendigen Informationen hierzu finden Sie auf der Website Krankenversicherung der Hochschule Schmalkalden.

Sollten Sie an einer Prüfung (schriftliche Klausur oder mündliche Prüfung) nicht teilnehmen können, wenden Sie sich bitte an Ihre Studienkoordinatorin bzw. an Ihren Studienkoordinator. Im Krankheitsfall senden Sie ihr oder ihm bitte innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest im Original per Post zu. Bei Versäumnis eines für Sie bindenden Prüfungstermins ohne Vorlage eines solchen Attests muss die Prüfungsleistung mit der Note 5,0 (nicht bestanden) bewertet werden.

Bei Bachelor- und Masterstudiengängen beachten Sie bitte die Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.

Sollten Sie für das Absolvieren des Studiums mehr als die vorgesehene Regelstudienzeit benötigen, fällt für jedes zusätzliche Semester eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 150 Euro an.

ECTS ist ein europaweit anerkanntes System zur Anrechnung, Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen, welches auf dem für die Absolvierung eines Studiums vorgesehenen Arbeitspensum basiert. Das Arbeitspensum der Studierenden wird in ECTS-Punkten ausgedrückt, wobei ein ECTS-Punkt einem Arbeitsaufwand von 25 bis 30 Stunden entspricht. Die ECTS-Punkte je Studienmodul können Sie der jeweiligen Studien- bzw. Kursordnung entnehmen.

  1. Bestehen aller Prüfungsleistungen (mit Abschluss)
  2. Fehlen der Rückmeldung innerhalb des vorgegebenen Zeitraums
  3. Endgültiges Nichtbestehen einer Prüfungsleistung

Die Hochschule Schmalkalden bietet Ihnen für die Zeit Ihres Studiums zahlreiche Dienste an. Sie können u.a.

  • auf dem gesamten Campusgelände mit Ihren mobilen Geräten drahtlos das Internet nutzen,
  • auf der Lernplattform Moodle Lehrunterlagen und Informationen herunterladen,
  • Ihre Noten einsehen sowie Notenspiegel und Studienbescheinigungen ausdrucken.

Um diese Möglichkeiten nutzen zu können, brauchen Sie Ihre FHS-ID. Sie erhalten mit Ihrem Studienstartpaket ausführliche Informationen dazu, wie Sie diese erzeugen können und wie Sie auf Ihren mobilen Geräten den W-LAN-Zugang einrichten können. Sie müssen für die W-LAN-Nutzung vorab einige Einstellungen vornehmen. Tun Sie dies bitte bevor Sie an die Hochschule Schmalkalden kommen, da Sie hierfür eine Internetverbindung benötigen.

Bei Eingang des Antrages auf Rücktritt vom Studium bis zehn Tage vor Semesterbeginn (1. April bzw. 1. Oktober) werden die Studiengebühren abzüglich eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 10 Prozent erstattet. Bei einem späteren Rücktritt werden die Studiengebühren anteilig zurückerstattet. Die Rückerstattung richtet sich dann nach der Semesterlaufzeit. Der Semesterbeitrag wird bei Rücktritt bis Semesterbeginn zurückerstattet. Hat das Semester bereits begonnen, ist keine Erstattung mehr möglich.

Die Rückmeldung erfolgt durch Zahlung der Semesterstudiengebühren und des Semesterbeitrags für das jeweils folgende Semester im Rückmeldezeitraum der Hochschule Schmalkalden. Bitte beachten Sie, dass Sie von unserem Studierendenbüro keine extra Zahlungsaufforderung dafür erhalten. Bitte wenden Sie sich bei Fragen immer an Ihre Studienkoordinatorin bzw. an Ihren Studienkoordinator.

Sobald die Prüfer*innen die Noten ermittelt haben, erhalten Sie eine Information durch Ihre Studienkoordinatorin bzw. durch Ihren Studienkoordinator. Anschließend können Sie Ihre Prüfungsergebnisse im Notenspiegel online einsehen. Im Falle einer nicht bestandenen Prüfung stimmt Ihre Studienkoordinatorin bzw. Ihr Studienkoordinator mit Ihnen einen Termin für die Wiederholung der Prüfungsleistung ab.

Weiterbildende Studienangebote i. S. des § 51 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) können mit einem Hochschulzertifikat abschließen. Da die Hochschule Schmalkalden als Hochschule des Freistaates Thüringen Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 2  Satz 1 Nr. 9 ThürHG ist, erhalten die Studierenden nach bestandener Prüfung mit dem Zertifikat einen Abschluss einer staatlichen Hochschule auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Prüfung. Anders als bei einem Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss handelt es sich bei einem Zertifikatsabschluss nicht um einen akademischen Grad.

Nachdem Sie uns innerhalb der Bewerbungsfristen den vollständig ausgefüllten Immatrikulationsantrag per Post (mit Originalunterschrift und allen notwendigen Anlagen – eine Liste dazu finden Sie auf Seite 5 des Immatrikulationsantrages) zugesendet haben, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.

Sind genügend zulassungsfähige Bewerbungen eingegangen, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid zusammen mit der Zahlungsaufforderung für die erste Studiengebühr (im März jeweils für den Start zum Sommersemester bzw. im September für den Start zum Wintersemester). Die Immatrikulation wird erst nach der Überweisung der Studiengebühr und des Semesterbeitrages vollzogen. Danach erhaltenn Sie Ihren Studierendenausweis und Ihre Immatrikulationsbescheinigung.

Zu Semesterbeginn (April bzw. Oktober) senden wir Ihnen Ihr Studienstartpaket mit dem ersten Lehrbrief, detaillierter Studienablaufplanung und vielen weiteren Informationen zum Studium zu.

Für einen Masterabschluss müssen Sie zusammen mit dem Erststudium 300 ECTS-Punkte nachweisen können. Für die meisten weiterbildenden Masterstudiengänge der Hochschule Schmalkalden erhalten Sie 90 ECTS-Punkte. Haben Sie im Erststudium einen Abschluss mit weniger als 210 ECTS-Kreditpunkten absolviert, können Sie 30 zusätzliche ECTS-Punkte durch ergänzende Studienleistungen in Form eines studienbegleitenden Praktikums (z.B. beim aktuellen Arbeitgeber, keine vertragliche Änderung notwendig) erbringen.

Die Bibliothek der Hochschule Schmalkalden verfügt entsprechend des Fächerspektrums der Fakultäten über ein breites Angebot an gedruckter und elektronischer Literatur. Für neue Studentinnen und Studenten der berufsbegleitenden Studiengänge werden regelmäßig Online-Einführungsveranstaltungen am Abend angeboten. In diesen geht es um die Anmeldung und um Recherchemöglichkeiten – nicht nur an der Hochschule Schmalkalden, sondern auch unter Nutzung anderer Bibliotheken. Darüber hinaus gibt es auch weiterführende Online-Infoveranstaltungen, beispielsweise zu den Themen „Suchstrategien“ und „Literaturverwaltungssoftware (z. B. Citavi)“. Die aktuellen Veranstaltungsangebote finden Sie unter https://www.hs-schmalkalden.de/hochschule/organisation/zentrale-einrichtungen/cellarius-hochschulbibliothek sowie über unsere Lernplattform Moodle.