Wirtschaftsrecht
Modul im Masterstudiengang Elektrotechnik und Management (M.Eng.)

Qualifikationsziele

Die Studierenden erhalten grundlegendes Wissen zum Handelsrecht, zu ver-schiedenen Rechtsformen und zum Vertragsrecht und werden befähigt, betriebs- und ingenieurwirtschaftliche Fragestellungen aus der juristischen Perspektive zu betrachten (Teilmodul „Wirtschaftsrecht“). Außerdem erlangen die Studierenden ein rechtliches Verständnis für die Haftung bei fehlerhaften Produkten und den damit verbundenen Schadens-ersatz (Teilmodul „Produkthaftung und Gewährleistung“).

Weiterhin werden der Inhalt, die Schutzvoraussetzungen und die Möglichkeit der Verteidigung der verschiedenen technischen und nicht-technischen Schutz-rechte des Immaterialgüterrechtes vermittelt (Teilmodul „Gewerblicher Rechts-schutz“).

Darüber hinaus werden den Studierenden relevante Kenntnisse zur Begrün-dung, Durchführung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Teilmodul „Arbeitsrecht“) sowie erforderliches Wissen zum betrieblichen Gesundheits- und Gefahrenschutz, zum Arbeitszeitschutz und zum Schutz besonderer Arbeitneh-mergruppen (Teilmodul „Arbeitsschutz“) vermittelt.

Modulaufbau

1. Teilmodul „Wirtschaftsrecht"

  • Handelsrecht
  • Rechtsformen
  • Vertragsrecht

2. Teilmodul „Produkthaftung und Gewährleistung“

  • Haftung für fehlerhafte Produkte in Deutschland
  • Grundsätze der Produkthaftung in der EU (insb. nach ROM II-VO)

3. Teilmodul „Gewerblicher Rechtsschutz“

  • Grundlagen
  • Schutzgegenstand
  • Wesen der gewerblichen Schutzrechte
  • Organisatorische und Verfahrensrechtliche Bestimmungen
  • Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht und -vergütungsrecht
  • Marken- und Kennzeichenrecht

4. Teilmodul „Arbeitsrecht“

  • Grundlagen
  • Die Begründung des Arbeitsverhältnisses
  • Die Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Grundbegriffe der Arbeitsgerichtsbarkeit

5. Teilmodul „Arbeitsschutz“

  • Duales System des technischen Arbeitsschutzes
  • Betrieblicher Gesundheits- und Gefahrenschutz
  • Arbeitszeitschutz
  • Schutz besonderer Arbeitnehmergruppen