Im Rahmen der Beziehung „Verwaltung – Unternehmen“ beherrschen die Studierenden die europäischen und nationalen Vergaberichtlinien, die Vergabearten und mögliche Rechtsmittel. Sie kennen Verfahren der elektronischen Vergabe sowie deren organisatorische Anforderungen an die Rechtssicherheit.
Die Studierenden kennen die Grundprinzipien von öffentlich-privaten Partnerschaften und deren mögliche Vertragsmodelle. Sie sind in der Lage, wesentliche Vertragsbestandteile zu erkennen und rechtlich einzuordnen. Sie kennen diverse Finanzierungsformen und Fördermöglichkeiten.
1. Grundbegriffe des Ordnungsrechts
2. Beispiele für Befugnisse (besonderes Sicherheitsrecht)
3. Behördliche Handlungsinstrumenteabstrakt: Verordnungen und Satzungenkonkret: Verwaltungsakte und Zwangsmittel
4. Umgang mit Verwaltungsakten
5. Haftung