Personen, die eine der nachstehenden Berufsausbildungen abgeschlossen haben und über eine mindestens zweijährige, einschlägige Berufserfahrung verfügen, können nach erfolgreichem Bestehen einer Eignungsprüfung (gemäß einer gesonderten Satzung) auch ohne ersten akademischen Abschluss zum berufsbegleitenden Studiengang Öffentliches Recht und Management (MPA) zugelassen werden:
Eine Übersicht zum allgemeinen Ablauf der Eignungsprüfung finden Sie im Ablaufplan für die Eignungsprüfung. Die konkreten Termine für die nächste Eignungsprüfung finden Sie im Zeitplan für die Eignungsprüfung 2025.
Weitere Informationen zum MPA-Studiengang finden Sie auf der Website "Öffentliches Recht und Management (MPA)".
Unsere Vorteile im Überblick:
Vorbereitung auf gleich zwei anerkannte Abschlüsse: Master of Laws (LL.M.) und Steuerberater*in.
Keine Unterbrechung der beruflichen Karriere und finanzielle Absicherung durch geregeltes Einkommen.
Flexibles Lernen durch umfangreiche Selbststudienphasen - mit der Möglichkeit, Urlaubssemester in Anspruch zu nehmen.
Kurze Präsenzphasen im Zwei-Wochen-Rhythmus, jeweils von Donnerstagmittag bis Samstagnachmittag.
Kleine Studienkurse für intensiven Austausch und Networking in den Präsenzphasen.
Umfassende Lehrunterlagen für das Selbststudium.
Persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner während der gesamten Studienzeit.
Studienkoordinatorin Franziska Kemnitz hat die wichtigsten Informationen zu diesem Studium in einer Video-Präsentation zusammengefasst.
Hochschule Schmalkalden
Zentrum für Weiterbildung
Blechhammer 9, 98574 Schmalkalden
Telefon
Tel.: +49 (0) 3683 688 - 1746
Fax: +49 (0) 3683 688 98 - 1746
Web
f.kemnitz@hs-sm.de
www.hsm-fernstudium.de