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Bildungsurlaub

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um bezahlten Urlaub, der Arbeitnehmer*innen laut Gesetzgebung zu Weiterbildungszwecken zusteht. Der Staat möchte mit dieser Maßnahme gezielt Ambitionen zum lebenslangen Lernen und zur beruflichen Weiterentwicklung fördern. In der Regel handelt es sich jährlich um 5 Arbeitstage. Arbeitnehmer*innen erhalten an diesen Tagen eine reguläre Lohnfortzahlung und müssen nicht befürchten, dass ihnen die Weiterbildungstage auf die regulären Urlaubszeiten angerechnet werden.

Die detaillierten Bedingungen für die Gewährung von Bildungsurlaub können sich zwischen den Bundesländern deutlich unterscheiden. In Sachsen und Bayern finden sich bisher gar keine derartigen Regelungen. Beamte werden in ganz Deutschland nicht in dieser Form berücksichtigt. Auch Auszubildende können unter Umständen Bildungsurlaub beantragen. Die Richtlinien dafür gestalten sich jedoch sehr spezifisch. Ihnen werden häufig gewisse zeitliche Einschränkungen gesetzt. Ausschlaggebend für Form und Umfang des Bildungsurlaubs können außerdem Faktoren wie Beschäftigungsdauer oder Betriebsgrößen sein.

Gefördert werden Veranstaltungen, die als Bildungsurlaub entsprechend ausgewiesen sind. Zusätzlich müssen diese von dem Bundesland der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers anerkannt worden sein. Den Teilnahmewunsch müssen Arbeitgeber*innen fristgerecht bei ihren Arbeitgeber*innen anmelden. Diese werden das Anliegen unter Berücksichtigung der übrigen Betriebsabläufe prüfen. Dazu benötigen sie in der Regel Unterlagen über Art und Umfang der Veranstaltung, welche die betreffende Hochschule bzw. die betreffende Bildungseinrichtung entsprechend aushändigen kann. Eine Zu- oder Absage bedarf der schriftlichen Bestätigung.