Die Immatrikulation bezeichnet den Vorgang der Einschreibung in einen Studiengang und damit die verbindliche Zusage zu betreffendem Studiengang. Wer sich innerhalb einer entsprechenden Frist bei der Universität oder Hochschule seiner Wahl einschreibt, erhält für seine Anmeldung eine entsprechende Immatrikulationsbescheinigung, die im Weiteren als Nachweis des Studierendenstatus dient. Grundsätzlich existieren keine einheitlichen Immatrikulationsfristen. Grobe Orientierung bieten die Semesteranfangszeiten. Das Wintersemester beginnt an vielen Hochschulen Anfang Oktober. Anfang April startet das Sommersemester. Mit Abschluss des Immatrikulationsverfahrens wird den Studierenden der Studierendenausweis versehen mit einer Immatrikulationsnummer bzw. Matrikelnummer ausgehändigt. Dieser dient während des gesamten Studiums als Identitätsnachweis (für Bibliothek, Mensa, Prüfungsanmeldung, ...) und sollte sorgsam aufbewahrt werden.
Für die Immatrikulation werden verschiedene Dokumente verlangt, so müssen in der Regel der Personalausweis bzw. die Geburtsurkunde, die jeweilige Hochschulzugangsberechtigung und ein Krankenversicherungsnachweis vorliegen. Manchmal kommen spezifische Leistungsnachweise und Eignungstestergebnisse hinzu. Ausländische Studierende müssen unter Umständen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Zuständig für die Immatrikulation ist das Immatrikulationsamt oder das studentische Sekretariat. Ausländische Studierende melden sich beim studentischen Auslandsamt.