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Urlaubssemester

Ein Urlaubssemester ist eine staatlich anerkannte halbjährige Studienpause. Sie wird nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Es gibt viele Gründe, warum Studierende eine Beurlaubung beantragen. Dazu gehören für ein Semester ins Ausland zu gehen, ein Praktikum zu machen, ein Krankheitsfall, eine Schwangerschaft oder sich um die Eltern zu kümmern. Urlaubssemester müssen in der Regel innerhalb der Rückmeldefrist für das Folgesemester beantragt werden. Ein Urlaubssemester ist eine offizielle Unterbrechung der Studienzeit in einem Semester. Studierende bleiben weiterhin immatrikuliert, die Zeit zählt aber nicht als Fachsemester, sondern nur als Hochschulsemester. Urlaubssemester werden daher nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet, die für Prüfungsfristen und BAföG-Förderungen wichtig sind. Der Beurlaubungsstatus gilt immer für alle Fächer gleichzeitig – auch bei mehrfacher Anmeldung. Dies wird auf allen Immatrikulationsbescheinigungen vermerkt.

Viele Semester machen Personaler*innen misstrauisch. Hier müssen sich Studierende auf unangenehme Fragen im Vorstellungsgespräch einstellen. Mit einem offiziellen Urlaubssemester können Absolvent*innen jedoch nachweisen, dass sie eine Zeit lang nicht formell studiert haben. Um eine Beurlaubung zu beantragen, müssen Studierende einen schriftlichen Antrag an das Studienbüro stellen. Den Antrag sollten Teilnehmer*innen nach Möglichkeit in der Rückmeldefrist des nächsten Semesters stellen.