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Master

Ein Master ist der zweithöchste akademische Grad, der nach erfolgreichem Abschluss eines Masterstudiums an einer Universität oder einer (Fach-)Hochschule verliehen wird. Ein Master-Abschluss ist ein weiterführender Abschluss, der auf einen Bachelor-Abschluss folgt. Das Masterstudium umfasst in der Regel zwei bis vier Semester (Regelstudienzeit in Vollzeit). Es dient als weiterführendes Masterstudium der Vertiefung der wissenschaftlichen Kenntnisse des vorangegangenen Studiums oder als nicht-konsekutives Masterstudium der Erschließung neuer Wissensgebiete. Neben der erfolgreichen Absolvierung des Studiums muss im Rahmen des Studiums auch eine Master-Arbeit eingereicht werden.

Der Master-Abschluss wurde im Zuge des Bologna-Prozesses und der entsprechenden neuen Studienstruktur in Europa eingeführt und der seither verliehene Master-Abschluss entspricht mindestens der berufsqualifizierenden Qualifikation des zuvor verliehenen Diplom-Abschlusses. Der Master-Abschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss, der Absolvent*innen zu vielfältigen beruflichen Tätigkeiten in Wirtschaft und Wissenschaft oder zur weiterführenden Promotion berechtigt.

Ziel des Masterstudiums ist die Befähigung zu wissenschaftlichem Arbeiten und Methodik, die Vermittlung theoretischer und analytischer Fähigkeiten sowie die Anpassung zu offenen und kreativen Bedingungen im Berufsleben. Ein Master-Abschluss ist berufsqualifizierend und qualifiziert für eine anschließende Promotion. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Masterarbeit, die nachweist, dass die Autorin oder der Autor innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit Aufgaben aus dem jeweiligen Fachgebiet nach wissenschaftlicher Methode selbstständig bearbeiten kann.